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Kategorie: Urteile
Filter zurücksetzenDas Zeichen „VIAGUARA“ kann nicht als Gemeinschaftsmarke für Getränke eingetragen werden

Die Benutzung dieses Zeichens birgt nämlich die Gefahr, dass die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke VIAGRA in unlauterer Weise ausgenutzt wird.
Nach de
Homöopathische Arzneimittel und Werbung mit Anwendungsgebieten - rien ne va plus?

Die Werbung für homöopathische Arzneimittel ist ein schmaler Grat. Solange solche Präparate nicht ausnahmsweise zugelassen sind und damit ein Wirksamkeitsnachweis im schulmedizinischen Sinne erbracht wurde, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden - so sagt es § 5 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Umgehungsversuchen dieses Werbeverbots hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung weitgehend einen Riegel vorgeschoben.
Im dortig
Alles Himbeere und Vanille oder was? Irreführende Aufmachung eines Früchtetees

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich mit der Bezeichnung " Himbeer-Vanille Abenteuer" für einen Früchtetee auseinanderzusetzen. Zutaten des Produkts sind Hibiskus, Äpfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, Zitronenschalen, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren sowie "natürliches Aroma mit Vanillegeschmack" und "natürliches Aroma mit Himbeergeschmack".
Der Kläger, ein Abmahnverein, war der Ansich
Vitalpilze, Abwehrkräfte und Körperfett – neue Rechtsprechung zu Health Claims

Angesichts der anstehenden Art. 13.1-Liste zur Verordnung 1924/2006 widmen sich die einschlägigen Abmahnvereine zunehmend der gesundheitsbezogenen Werbung für Lebensmittel.
Beansta
Verkehrsfähigkeit eines diätetischen Lebensmittels „für Personen in Stresssituationen“

Das Landgericht Berlin hatte kürzlich über ein als diätetisches Lebensmittel vertriebenes Produkt zu entscheiden. Die Verkehrsbezeichnung lautete „Diätetisches Lebensmittel für Personen in Stresssituationen“. Darüber hinaus wurde das Produkt mit Aussagen wie „Glück statt Ärger“, „Angstzustände“, „Burn-Out-Syndrom“, „Prüfungsangst“ und „Flugangst“ beworben. Hauptbestandteil des Produktes war der Stoff „Validol“.
Das Landgericht Berlin hat dem Produkt die



